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Filterlisten für Internetseiten erstellen
Sie können den Internetzugang mit der FRITZ!Box-Kindersicherung nicht nur zeitlich einschränken, sondern mithilfe von Filterlisten auch den Aufruf bestimmter Internetseiten verbieten bzw. ausschließlich den Aufruf bestimmter Internetseiten erlauben.
Beachten Sie die Hinweise zu den Filterlisten der FRITZ!Box und führen Sie die darauf folgenden Maßnahmen durch.
Voraussetzungen / Einschränkungen
- Filterlisten stehen nicht zur Verfügung, wenn die FRITZ!Box die Internetverbindung eines anderen Routers nutzt. Regulieren Sie die Internetnutzung in diesem Fall in dem anderen Router.
- Für Zugangsprofile mit aktiver Filterliste ist der direkte Aufruf von IP-Adressen im Internet immer gesperrt. IP-Adressen, deren Aufruf die FRITZ!Box gesperrt hat, können in der Liste "Erlaubte IP-Adressen" eingesehen und bei Bedarf wieder freigegeben werden.
1 Filterlisten der FRITZ!Box
In der FRITZ!Box können Sie eine Liste mit erlaubten und eine Liste mit gesperrten Internetseiten anlegen. Jede Liste kann bis zu 500 Internetadressen (URLs) enthalten und für einzelne oder mehrere Zugangsprofile aktiviert werden.
Erlaubte Internetseiten
Geräte, die ein Zugangsprofil mit aktivem Filter "Internetseiten erlauben" verwenden, können ausschließlich die in der Liste "Erlaubte Internetseiten" eingetragenen Seiten aufrufen. Alle anderen Internetseiten sind gesperrt. Eine Liste mit erlaubten Internetseiten eignet sich bei kleinen Kindern, die nur auf wenige Internetseiten zugreifen dürfen.
Beachten Sie, dass einige Internetseiten Inhalte von anderen Internetadressen nachladen. Bei aktivem Filter "Internetseiten erlauben" werden solche Internetseiten nur dann richtig angezeigt, wenn auch für die Internetseiten, von denen Inhalte nachgeladen werden, Einträge in der Liste "Erlaubte Internetseiten" vorhanden sind.
Beispiel:
Beim Aufruf von www.wikipedia.org werden auch Daten von www.wikimedia.org geladen. Wenn in der Liste "Erlaubte Internetseiten" nur wikipedia.org eingetragen ist, wird diese Internetseite nicht richtig angezeigt.
Gesperrte Internetseiten
Geräte, die ein Zugangsprofil mit aktivem Filter "Internetseiten sperren" verwenden, können die in der Liste "Gesperrte Internetseiten" eingetragenen Internetseiten nicht aufrufen. Alle anderen Internetseiten können aufgerufen werden. Eine Liste mit gesperrten Internetseiten eignet sich bei Kindern, die auf bestimmte Internetseiten nicht zugreifen dürfen.
Beachten Sie, dass einige Internetangebote über verschiedene Internetadressen erreichbar sind. Um den Zugriff auf diese Angebote zu sperren, müssen Sie alle Adressen sperren, über die das Angebot aufgerufen werden kann. Dies betrifft insbesondere Apps, die oft mehrere oder andere Adressen verwenden.
Beispiel:
Um den Zugriff auf YouTube auch für die YouTube-App zu sperren, müssen Sie in der Liste "Gesperrte Internetseiten" die Adressen youtube.com, youtube-nocookie.com, youtu.be, ytimg.com, ggpht.com, googleapis.com und googlevideo.com eintragen (Stand: März 2018). Diese Adressen nennt Google in der Anleitung YouTube-Inhalte für Netzwerk oder verwaltete Geräte beschränken.
2 Filterlisten für Internetseiten erstellen
Tragen Sie die Adressen der Internetseiten, deren Aufruf Sie verbieten bzw. erlauben wollen, in der jeweiligen Filterliste ein:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
- Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Filter".
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Listen".
- Klicken Sie neben der benötigten Liste auf den Link "bearbeiten".
- Tragen Sie die Internetadressen ohne Präfix wie http, https oder www in das Eingabefeld ein. Drücken Sie nach Eingabe jeder Adresse die Leertaste.
Beispiel:
poker.com xxx.com aggro.tv - Klicken Sie zum Speichern der Liste auf "Übernehmen".
Jetzt sind die Filterlisten eingerichtet. Die Filterlisten gelten für alle Zugangsprofile, für die Sie die Option "Internetseiten filtern" und die jeweiligen Filterliste aktivert haben. Damit die Filterliste auch an Geräten greift, die während der Einrichtung auf das Internet zugreifen, starten Sie die FRITZ!Box neu.