Nutzungsbedingung für FRITZ! Labor

Diese Nutzungsbedingung für FRITZ! Labor (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung von durch die AVM GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin (nachfolgend „Lizenzgeber“ oder „AVM“) zur Verfügung gestellten FRITZ!-Labor-Paketen (nachfolgend „FRITZ! Labor“). Durch das Anklicken und Bestätigen der auf der Downloadseite befindlichen Schaltfläche kommt zwischen Ihnen (nachfolgend: „Lizenznehmer“) und AVM ein Vertrag über die Nutzung von FRITZ! Labor zu den nachfolgenden Bedingungen zustande. FRITZ! Labor ist ein Betriebssystem für Ihre FRITZ!-Produkte, welches sich noch in der Entwicklung befindet und Ihnen heute schon einen Ausblick und das Ausprobieren von zukünftigen Funktionen eines offiziellen FRITZ!OS von AVM ermöglicht.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) AVM stellt dem Lizenznehmer FRITZ! Labor (z. B. auf den Internetseiten von AVM oder durch Updates) zur Verfügung. AVM räumt dem Lizenznehmer eine nicht-ausschließliche und zeitlich bis zur Veröffentlichung eines aktuelleren FRITZ! Labors oder einer aktuelleren offiziellen FRITZ!OS-Version begrenzte sowie jederzeit widerrufliche Lizenz zur Nutzung von FRITZ! Labor in Form ausführbarer Programme für Installation und Benutzung auf seinen FRITZ!-Produkten, für die die FRITZ! Labor zur Verfügung gestellt worden ist, ein. Der Lizenznehmer wird die weitergehenden Hinweise zum Umgang mit FRITZ! Labor in der „infolab.txt“ beachten, die Bestandteil der FRITZ! Labor-Datei (*.zip) sind.

(2) Soweit nicht abweichend in der infolab.txt der betreffenden Version von FRITZ! Labor dargestellt, räumt AVM dem Lizenznehmer das nicht-ausschließliche Recht ein, FRITZ! Labor zu nutzen, welches ausschließlich in Form ausführbarer Programme überlassen wird. Der Lizenznehmer darf von der Software nur eine Vervielfältigung erstellen, die ausschließlich für Sicherungszwecke verwendet werden darf (Sicherungskopie). AVM behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Ohne vorheriges schriftliches Einverständnis und außer in den gesetzlich gestatteten Fällen darf FRITZ! Labor insbesondere weder (i) vervielfältigt, verbreitet oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht werden, noch (ii) bearbeitet, disassembliert, reverse engineered, übersetzt, dekompiliert oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise „geöffnet“ und in der Folge weder vervielfältigt, verbreitet noch in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht werden.

§ 2 Bereitstellung

AVM stellt FRITZ! Labor (z. B. zum kostenlosen Download auf seinem Webauftritt, abrufbar unter www.avm.de/fritz-labor) bereit. Andere als die direkt von AVM zur Verfügung gestellte sowie ohne Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen heruntergeladene und/oder genutzte FRITZ!‑Labor-Versionen stellen eine unzulässige Nutzung dar und gelten nicht als von AVM zur Verfügung gestellt.

§ 3 Entgelt

Die Nutzung von FRITZ! Labor ist kostenlos.

§ 4 Einwilligung zur Nutzung von Daten, Nutzungsvoraussetzung

(1) AVM erhebt und nutzt im Zusammenhang mit der Nutzung von FRITZ! Labor durch den Lizenznehmer die in der zum Zeitpunkt des Downloads von FRITZ! Labor geltenden und unter https://fritzhelp.avm.de/help/privacy/de abrufbaren Datenschutzerklärung aufgeführten Daten. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen verschiedensprachigen Versionen dieser Datenschutzerklärung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

(2) Der Lizenznehmer ist mit der Erhebung und Nutzung dieser Daten für die hier und in der Datenschutzerklärung genannten Zwecke durch AVM einverstanden. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Voraussetzung für die Nutzung von FRITZ! Labor die Einwilligung in die und die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen ist. Der Lizenznehmer kann jederzeit unter „System > Update > FRITZ!OS-Version“ zurück zum/auf das offizielle FRITZ!OS wechseln.

§ 5 Gewährleistung

(1) Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass es sich bei FRITZ! Labor um Beta-Versionen von offiziellen FRITZ!OS-Versionen handelt. FRITZ! Labor wurde zwar von AVM nach bestem Wissen und Gewissen vor der Zurverfügungstellung getestet, dennoch kann AVM nicht ausschließen, dass es bei der oder durch die Nutzung von FRITZ! Labor zu Fehlfunktionen kommt. AVM gewährleistet daher nur, dass FRITZ! Labor zum Zeitpunkt der Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung von FRITZ! Labor gilt dies nur, wenn der Lizenznehmer nachweist, dass sich FRITZ! Labor im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat.

(2) AVM informiert – z. B. auf seinem Webauftritt oder über die Benutzeroberfläche seiner FRITZ!-Produkte – über etwaige Aktualisierungen von FRITZ! Labor und/oder aktuellere offizielle FRITZ!OS-Versionen und stellt diese zum Abruf bereit. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Lizenznehmer die durch AVM bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet der Lizenzgeber nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand des FRITZ!-Produktes bzw. dessen Firmware, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern AVM den Lizenznehmer über die Folgen einer unterlassenen oder unsachgemäßen Installation informiert hat und diese nicht auf eine von AVM bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

§ 6 Haftung

(1) Dem Lizenznehmer ist bewusst, dass es sich bei FRITZ! Labor um Beta-Versionen von offiziellen FRITZ!OS-Versionen handelt. FRITZ! Labor wurde zwar von AVM vor der Zurverfügungstellung getestet, dennoch kann AVM nicht ausschließen, dass es bei der Nutzung von FRITZ! Labor zu Fehlfunktionen kommt.

(2) AVM haftet nur bei (a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (b) der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (c) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie sowie (d) nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von AVM für leicht fahrlässig verletzte Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind, ist in der Höhe auf den Schaden beschränkt, der nach Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Im Übrigen haftet AVM nicht.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(2) Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grunde – keine Anwendung finden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Auch wenn die Parteien Übersetzungen des zwischen ihnen bestehenden Vertrages und/oder dieser Nutzungsbedingungen anfertigen, bleibt allein deren deutsche Fassung maßgeblich.

Stand: März 2024