FAQs zur freien Routerwahl
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FAQs zur freien Routerwahl
1. Allgemein
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1.1. Sind die Unterschiede zwischen Routern so groß, dass sich ein eigenes Gerät lohnt?
Router sind die Basis für ein intelligentes, sicheres Heimnetz und den Zugang zum Internet. Zwischen den verschiedenen Produkten bestehen Unterschiede in Hinblick auf Funktionsumfang, Sicherheit (wie Portfreigabe, Firewall, Kindersicherung oder gesicherte Gastzugänge) sowie die Leistungsfähigkeit des WLAN. Lesen Sie dazu auch "So erhalten Sie das beste WLAN".
Wenn Sie einen Internetanschluss nutzen, kann es für Sie eine Rolle spielen, ob der Router Funktionen für IP-Telefonie unterstützt, wie viele Geräte in das Netzwerk eingebunden werden können und ob der Router auch für anspruchsvolle Multimedia-Anwendungen wie Media Streaming, Smart TV oder Online Gaming geeignet ist.
1.2. Welche weiteren Vorteile bringt mir die freie Routerwahl?
Bei DSL- und Mobilfunkanschlüssen profitieren Anwender seit Jahren von der freien Routerwahl. Vor allem für Kabel- und Glasfaseranschlüsse hat der Gesetzgeber 2016 die freie Endgerätewahl festgeschrieben.
Dank der Routerfreiheit können Sie nun auch am Kabel- oder Glasfaseranschluss einen Router frei nach Ihren Bedürfnissen wählen und selbst kaufen. Es entstehen keine Mietkosten für Gerät oder WLAN; Updates für mehr Funktionen und Sicherheit sind direkt vom Hersteller und gratis erhältlich. Bei Providerwechsel oder Umzug vermeiden Sie umständliche Neukonfigurationen Ihres Heimnetzwerks bzw. der WLAN-Einstellungen. Ein integrierter Router umfasst Modem, WLAN-Router, Telefonanlage und steuert Multimedia sowie Smart Home – Sie sparen Anschaffungskosten. Auch die Stromaufnahme fällt geringer aus, wenn alle Funktionen in einem Gerät vereint sind.
1.3. Ist die freie Routerwahl in jedem Fall möglich, zum Beispiel auch wenn ich seit längerer Zeit Kunde bei einem Anbieter bin?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sehen vor, dass jeder Kunde eines Internetanbieters seinen Router frei anschließen kann. Voraussetzung dafür ist einerseits, dass das Endgerät (also der Router oder das Modem) technisch für das Anschließen an dieses Netz vorgesehen ist und der Provider dafür alle nötigen Informationen bereitstellt – dazu ist er seit diesem Zeitpunkt verpflichtet.
Über den aktuellen Stand bei verschiedenen Anbietern informiert die AVM-Website "Freie Routerwahl". Dort finden Sie auch alle Informationen zur Einrichtung Ihrer FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang – soweit die Informationen bereits für Ihren Internetanbieter vorhanden sind.
1.4. Welche Informationen muss ich bei meinem Provider einholen, um einen Router meiner Wahl einsetzen zu können?
Seit August 2016 sind Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Kunden die Zugangsdaten ihres Anschlusses mitzuteilen. Bei Neuverträgen sogar „in Textform unaufgefordert und kostenfrei“. Dabei handelt es sich um die Zugangsdaten aller Dienste, die über die Anschlussleitung des Anbieters erbracht werden. Das sind in der Regel Internet und Telefonie (Voice over IP). Nach einem Urteil des Essener Landgerichts sind Anbieter auch bei Bestandskunden verpflichtet, die Zugangsdaten mitzuteilen.
Unserer Seite "Freie Routerwahl" können Sie entnehmen, welche Anbieter diese Informationen bisher bereitstellen. Dort finden Sie auch alle Daten zur Einrichtung Ihrer FRITZ!Box an Ihrem Internetzugang – soweit es die Daten bereits für Ihren Internetanbieter gibt.
1.5. Kann ich jeden erhältlichen Router mit meinem Anschluss verbinden?
Alle beliebten Zugangstechnologien wie DSL, Kabel, Mobilfunk und Glasfaser basieren auf internationalen Standards, sodass Gerätehersteller seit vielen Jahren Produkte entwickeln können, die mit den Netzen grundsätzlich kompatibel sind.
Zusätzlich bestehen rechtliche Verpflichtungen für Provider, jeweils eine genaue und angemessene technische Beschreibung ihrer Netz-Zugangsschnittstellen bereitzustellen. Dies gilt sowohl für DSL- oder Mobilfunk-Anbieter als auch für Glasfaser- und Kabelnetzbetreiber. So sind zum Beispiel DSL-Router für nahezu alle DSL-Anschlüsse geeignet, ebenso wie alle LTE-Router für jedes LTE-Netz. Denn auf der Grundlage der technischen Beschreibung können Hersteller Produkte entwickeln, die kompatibel mit den jeweiligen Netzen sind und optimal funktionieren.
AVM entwickelt FRITZ!Box-Cable-Modelle in Einklang mit der Schnittstellenbeschreibung der Netzbetreiber. Die aktuell im Fachhandel erhältlichen FRITZ!Box-Cable-Modelle wie die FRITZ!Box 6690 Cable sind daher für den Kabelanschluss und verschiedenste Netzbetreiber geeignet.
FRITZ!Box-Cable-Produkte, die zuvor etwa als Mietgerät über einen Provider bezogen worden sind, können nicht an beliebigen Kabelanschlüssen verwendet werden.
Wir stellen Ihnen auf der Seite "Freie Routerwahl" alle für Sie relevanten Informationen für Ihren Kabelanbieter zur Verfügung sobald diese verfügbar sind.
1.6. Unterscheiden sich die Anschlusstechnologien hinsichtlich der freien Routerwahl?
Nein, es gibt keinen Unterschied. Nach dem Telekommunikationsgesetz bedeutet Routerfreiheit, dass Verbraucher das uneingeschränkte Recht gegenüber jedem Telekommunikationsanbieter haben, einen frei gewählten, geeigneten Router an ihre Netzschnittstelle (Anschlussdose) anzuschließen.
Dieses Recht gilt für DSL-, LTE-, Glasfaser- und Kabelkunden gleichermaßen. Dabei muss der Router die technischen Voraussetzungen für den jeweiligen Anschluss bzw. Anbieter erfüllen. Andernfalls ist keine Verbindung möglich. Informationen zum Anschluss eines Kabelrouters an einen Kabelanschluss finden Sie auch unter Punkt 2.1.
1.7. Muss ich bei frei verfügbaren Routern auf eine Zertifizierung achten?
Router müssen eine CE-Zertifizierung absolvieren und die entsprechende CE-Kennzeichnung tragen. Weitere besondere Zertifizierungen, beispielsweise durch Internetanbieter, sind nicht notwendig.
1.8. Wenn ich einen eigenen Router für meinen Internetanschluss verwende, wer leistet bei Problemen Hilfestellung – mein Internetanbieter oder der Routerhersteller?
Für den technischen Support von Router und Modem sind die Hersteller der Endgeräte zuständig, nicht die Internetanbieter.
Seit Jahren bietet AVM umfassenden Produktsupport über Telefon und E-Mail, detaillierte und verbraucherfreundliche Informationen sowie Ratgeber zu konkreten Einsatzszenarien. Online finden Sie alle Informationen zur Ihrer FRITZ!Box und zu Supportanfragen in unserem Servicebereich.
Die FRITZ!Box integriert außerdem zahlreiche Diagnosefunktionen, um Anwender auch bei anschlussbezogenen Problemen zu unterstützen.
1.9. Wer kümmert sich um Updates, wenn ich den Router selbst kaufe und anschließe?
AVM stellt für seine FRITZ!Box-Modelle regelmäßig kostenlose Updates bereit.
Sie können die Funktion "automatische Updates" nutzen und erhalten dann das aktuelle FRITZ!OS zeitnah nach Veröffentlichung. Für von AVM als notwendig gekennzeichneten Erweiterungen, beispielsweise Sicherheitsupdates, ist diese Funktion bei allen FRITZ!Boxen voreingestellt, sodass Sie sich im Normalfall nicht um Updates kümmern müssen.
1.10. Kann ich meine FRITZ!Box an einem neuen IP-basierten Anschluss betreiben?
Ja, Ihre FRITZ!Box können Sie auch am All-IP-Anschluss (IP-Telefonie statt analog oder ISDN) der Deutschen Telekom, von Vodafone oder 1&1 problemlos weiter nutzen.
1.11. Wie wird die Herausgabe der Zugangsdaten an Bestandskunden gehandhabt?
Laut Telekommunikationsgesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Zugangsdaten des Anschlusses „in Textform unaufgefordert und kostenfrei“ bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Nach einem Urteil des Essener Landgerichts besteht auch bei bestehenden Verträgen ein Anspruch auf die Mitteilung der Zugangsdaten durch den Netzbetreiber. Am besten kontaktieren Sie Ihren Anbieter für konkrete Informationen dazu direkt.
Bei Fragen und Problemen in Zusammenhang mit einer verbraucherfreundlichen Umsetzung der Endgerätefreiheit sind auch die Verbraucherzentralen der jeweiligen Bundesländer (https://www.vzbv.de/ueber-uns/organisation/mitglieder/verbraucherzentralen) sowie der Verbraucherservice Telekommunikation der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/start.html) gute Ansprechpartner.
2. Kabel
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2.1. Eignen sich alle Kabelrouter für alle Kabelanschlüsse?
Wie unter Punkt 1.5 ausgeführt arbeiten auch Kabelanschlüsse auf Basis internationaler Standards. AVM FRITZ!Box Cable unterstützt die öffentliche Netzwerkschnittstellenspezifikation, die bei allen Kabelnetzbetreibern zum Einsatz kommt (ETSI TS 102 639 (DOCSIS, EuroDOCSIS 3.0), ETSI TS 103 311 (DOCSIS 3.1-Breitbandkabelzugang für Internet und Telefonie) sowie IETF RFC 3261 (Session Initiation Protocol für Voice over IP).
Darüber hinaus können spezifische Anpassungen an einzelne Netzbetreiber erforderlich sein, die diese seit August 2016 veröffentlichen müssen. Wir gehen davon aus, dass alle Kabelrouterhersteller darauf achten, zu möglichst vielen Kabelnetzen in Deutschland kompatibel zu sein.
Speziell für den freien Einsatz am Kabelanschluss werden folgende FRITZ!Box-Modelle im Handel angeboten:
- FRITZ!Box 6690 Cable mit AVM Artikelnummer 20002965
- FRITZ!Box 6670 Cable mit AVM Artikelnummer 20003047
- FRITZ!Box 6660 Cable mit AVM Artikelnummer 20002910
- FRITZ!Box 6591 Cable mit AVM Artikelnummer 20002857
- FRITZ!Box 6590 Cable mit AVM Artikelnummer 20002781
- FRITZ!Box 6490 Cable mit AVM Artikelnummer 20002778
- FRITZ!Box 6430 Cable mit AVM Artikelnummer 20002779
Andere Produkte, im Einzelnen FRITZ!Box 6360, 6340, 6320 sowie oben genannte FRITZ!Box-Cable-Modelle mit anderen AVM-Artikelnummern sind ausdrücklich nicht für den uneingeschränkt freien Einsatz vorgesehen und werden an Kabelanschlüssen u.U. nicht so wie eine FRITZ!Box Cable mit den oben genannten Artikelnummern funktionieren. Für diese Produkte, die sich nach unserer Einschätzung im Eigentum von Kabelanbietern befinden, gibt es auch keinen von AVM vorgesehenen Weg, die Schnittstellenbeschreibung künftig im Sinne eines uneingeschränkt freien Einsatzes zu unterstützen.
2.2. Was ist zu beachten, wenn ich eine FRITZ!Box Cable meiner Wahl an ein Kabelnetz anschließe?
Um eine Verbindung ins Internet herstellen zu können, muss die FRITZ!Box für den Internetzugang von Ihrem Anbieter freigeschaltet bzw. aktiviert werden. Die Ersteinrichtung Ihrer FRITZ!Box wird von Ihrem Kabel-Anbieter vorgegeben und kann variieren. Dazu informiert Sie Ihr Anbieter.
Das eigentliche Anschließen einer FRITZ!Box zuhause ist ganz einfach: Eine übersichtliche Kurzanleitung führt Sie durch die Installation, sodass Sie keinen Techniker zur Unterstützung benötigen. Zusätzliche stehen Online-Hilfe oder der telefonische AVM-Support für Rückfragen bereit.
Weitere Informationen zur Einrichtung der FRITZ!Box an Ihrem Kabelanschluss finden Sie unter: avm.de/läuft
2.3. Mein Anbieter hat mir einen FRITZ!Box Cable als Leih- oder Mietgerät überlassen. Ändert sich für mich etwas durch die neue Gesetzeslage?
Mit der Wiederherstellung der Routerfreiheit gab es keine besonderen Änderungen im Hinblick auf die Gesetzeslage für die FRITZ!Box Cable als Leih- oder Mietmodell. Es bleiben alle Rahmenbedingungen von einer über den Netzanbieter bezogenen FRITZ!Box Cable bestehen. Bei Miet- oder Leihgeräten übernimmt der Kabelanbieter z. B. das Software-Update oder die Einrichtung von Anbieterdiensten am Endgerät.
3. Glasfaser
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3.1. Kann ich die FRITZ!Box 5530 und 5590 Fiber an jedem Glasfaseranschluss nutzen?
Ja, die beiden FRITZ!Box Fiber Modelle unterstützen die Standards AON, GPON und XGS-PON und decken damit alle gängigen Standards ab, die in Deutschland eingesetzt werden. Im Lieferumfang befinden sich jeweils ein FRITZ!SFP AON und ein FRITZ!SFP GPON für die beiden in Deutschland gängigen Netztopologien für Glasfaser.
3.2. Gilt die Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse?
Ja, im Telekommunikationsgesetz ist festgelegt, dass der Anwender entscheiden kann, welches Endgerät er einsetzt. Das Gesetz schreibt einen passiven Netzabschlusspunkt vor. Das passive Netzabschlussgerät ist in diesem Fall die Glasfaserdose für den direkten Anschluss eines Glasfasermodems oder -routers wie der FRITZ!Box 5530 oder 5590 Fiber. Ein Provider darf Ihnen demnach nicht vorschreiben, welchen Router oder welches TV-Gerät Sie einsetzen.
3.3. Woher bekomme ich die Zugangsdaten für meinen Glasfaseranschluss?
Von Ihrem Netzanbieter. Er ist verpflichtet, Ihnen die Zugangsdaten für Ihren Anschluss zu geben. Sollten für den Anschluss selbst – also das Herstellen der Verbindung zum Glasfasernetz des Betreibers – Zugangsdaten benötigt werden, erhalten Sie diese von Ihrem Netzbetreiber.
3.4. Woher weiß ich, welche Glasfasertechnologie, z. B. AON oder GPON, mein Netzanbieter einsetzt?
Netzbetreiber sind verpflichtet, die sogenannte Schnittstellenbeschreibung ihres Netzes zu veröffentlichen. Darin ist auch die Technologie vermerkt, die der Netzbetreiber verwendet. Die Google-Suche „Schnittstellenbeschreibung Name Netzanbieter“ führt Sie schnell ans Ziel.
3.5. Muss ich an der FRITZ!Box Einstellungen vornehmen, damit die AON-, GPON-, XGS-PON-Technologie aktiviert wird?
Nein. Wenn Sie das entsprechend beschriftete SFP-Modul bei der Installation verwendet haben, übernimmt die FRITZ!Box automatisch die richtigen Einstellungen. Die Verbindung zum Netz und die zu verwendende Modulation werden nicht durch das Modul, sondern durch die Box selbst durchgeführt. Das SFP-Modul übersetzt lediglich elektrische in optische Signale.
3.6. Ich habe bereits ein Glasfasermodem (ONU) an meinem Anschluss im Einsatz. Kann/muss ich das weiterverwenden?
Nein, das Modem ist überflüssig. Sie benötigen nur noch die FRITZ!Box 5530 oder 5590 Fiber, die die Verbindung zum Netz herstellt. Die Modemfunktion ist in die FRITZ!Box integriert (vergleichbar mit der entsprechenden Funktion bei FRITZ!Box-Modellen für den DSL- oder Kabelanschluss).
3.7. Mein Provider verweigert die Zugangsdaten bzw. sagt, dass ich nicht eine eigene FRITZ!Box Fiber einsetzen kann. Was kann ich tun?
Die Gesetzeslage ist – auch für Glasfaseranschlüsse – eindeutig. Der Netzbetreiber stellt einen passiven Netzabschluss zur Verfügung – die Glasfaserdose. An diese kann der Endkunde sein Endgerät anschließen (siehe § 73Telekommunikationsgesetz).
Glasfaseranschlüsse und entsprechende Endgeräte sind hierzulande noch nicht sehr weit verbreitet. Oft handelt es sich um kleinere Glasfaseranbieter oder Netzbetreiber, die auf die Verwendung eines eigenen Endgerätes noch nicht vorbereitet sind oder die Routerfreiheit so verstehen, dass ein beliebiger Router an dem Modem des Netzbetreibers angeschlossen werden kann. Dies ist natürlich möglich, aber nicht der Sinn der Routerfreiheit. Es geht explizit darum, dass Benutzer eine passive Dose gestellt bekommen und dahinter ihre Hardware verwenden können.
Auch wenn es vom Netzbetreiber zunächst nicht vorgesehen ist, kann oft mit diesem Anbieter zusammen eine Lösung gefunden werden, die FRITZ!Box direkt mit dem Anschluss zu verbinden.
3.8. In meinem Haus wurden schon vor mehreren Jahren Glasfaserleitungen gelegt. Ist jedes Glasfaserkabel zu jeder FRITZ!Box Fiber kompatibel?
Die der FRITZ!Box 5530 und 5590 Fiber beigelegten SFP-Module verfügen über LC/APC-Buchsen. Bei dem Kabel handelt es sich ebenfalls um LC/APC-Stecker auf beiden Seiten. Wenn Ihr Glasfaseranschluss über eine andere Buchse verfügt, gibt es entsprechende Adapter oder Kabel mit unterschiedlichen Steckern auf beiden Seiten des Kabels. Das Kabel selbst und dessen Länge spielt eine untergeordnete Rolle. Auch die Länge des Kabels spielt für eine Installation in einem normalen Haushalt keine Rolle. Die Dämpfung der Kabel ist vergleichsweise gering. Weitere Hinweise zur Auswahl des passenden Glasfaserkabels finden Sie in unserer Anleitung Welches Glasfaserkabel benötige ich?.
3.9. Ich wohne in einer Mietwohnung und habe einen Glasfaseranschluss/-dose an der Wand. Kann ich selbst die FRITZ!Box anschließen oder muss ich einen Techniker rufen?
An den passiven Netzabschluss (Glasfaserdose) kann der Nutzer selbst einen Router mit integriertem Modem anschließen. Wenn keine Glasfaserdose vorhanden ist, dann sollte deren Installation mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden.
Die Installation eines passiven Netzabschlusses ist auf jeden Fall sinnvoll – damit auch in Zukunft moderne Glasfaserendgeräte mit dem Anschluss verbunden werden können.